Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Biomedizinischen AnalytikerIn wurde bis 2005 ausschließlich an Akademien für den medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst angeboten (dreijährige Ausbildung). Seit der Änderung des MTD-Gesetzes im Juli 2005 (vgl BGBl 2005/70) wurde die Ausbildung in den Hochschulsektor übergeführt, was einen wichtigen Meilenstein in der Berufsentwicklung darstellt. Seit Herbst 2010 wird an allen Standorten die Ausbildung als dreijähriger Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengang angeboten.
Als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung gilt im Allgemeinen die Hochschulreife (vgl. MTD-Gesetz § 16 bzw. ab 2006 Fachhochschul-Studiengesetz).
Mehr über Lehrinhalte oder Prüfungsfächer finden Sie auf den Homepages der Ausbildungsstätten:
Zu allen Ausbildungsstätten für Biomedizinische Analytik in Österreich
Übersicht aller Fachhochschulgänge Österreichs
Das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste regelt, dass eine Ausbildung an einer medizinisch-technischen Akademie (bzw eine Ausbildung an einer Schule für den medizinisch-technischen Dienst) einer Ausbildung für den medizinisch-technischen Dienst an einem Fachhochschul-Bachelor-Studiengang gleichgehalten ist.
Zum Gesetzestext
Zum Schreiben des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
|