Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Registrierung der MTD-Berufe im Überblick
MTD-Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, hat für Sie die wichtigsten Fragen zur verpflichtenden Registierung der MTD-Berufe ab 01.07.2018 zusammengefasst (letzte Aktualisierung: 25.07.2019). Die nachfolgenden FAQ beziehen sich auf den aktuellen Stand der verfügbaren Informationen. Das zuständige Ministerium arbeitet in Kooperation mit vielen relevanten Institutionen, Gremien sowie Expertinnen und Experten laufend an der Umsetzung und Verbesserung des Gesundheitsberuferegisters. MTD-Austria und Ihr Berufsverband halten die FAQ für Sie immer auf dem neuesten Stand.
Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) ist seit 2016 in Kraft und stellt einen Meilenstein in der Geschichte der der MTD-Berufe dar. Folgende Errungenschaften sind aus Sicht der Berufsangehörigen und der Berufsverbände besonders hervorzuheben:
- Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) wurde als beratendes Gremium erstmals ein MTD-Beirat eingerichtet, welcher sich aus Expertinnen und Experten aller sieben MTD-Berufe zusammensetzt.
- Die Datenhoheit obliegt dem zuständigen Ministerium und ist somit an politisch neutraler Stelle verortet.
- Im ebenfalls neu konstituierten Registrierungsbeirat ist jeweils ein/e Vertreter/in sowie ein/e Stellvertreter/in pro MTD-Beruf repräsentiert.